Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Reisevertrages. Lesen Sie sie bitte in Ruhe und mit Sorgfalt durch.
Anmeldung
Reiseanmeldungen können schriftlich per Post, Fax oder Internet erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten
Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer
Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, werden Sie durch die schriftliche Reisebestätigung von uns informiert. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, bei kurzfristigen Buchungen (ab 10 Tage vor Reiseantritt) unverzüglich, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der Schriftform.
Zahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Sie erhalten einen Sicherungsschein der Firma R+V Versicherung, damit Ihre Zahlung, wie gesetzlich vorgeschrieben, gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie mit der Reisebestätigung, mit gesonderter Post oder sie werden im Starthotel hinterlegt.
Leistungen und Preise
Grundlage der Reisedurchführung ist die bei den jeweiligen Touren im Katalog, den offiziellen Prospekten sowie im Internet aufgezählte und im Reisevertrag bestätigte Leistungsbeschreibung. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Bei unerwarteten Kostensteigerungen nach Drucklegung des Katalogs behalten wir uns vor Vetragsabschluss Preisänderungen vor, auf die wir bei der Bestätigung Ihrer Buchung hinweisen. Für Angaben in Prospekten von Hotels o.ä. übernehmen wir keine Haftung, auch wenn diese von uns ausgegeben wurden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.
Reiserücktritt und Umbuchungen
Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten und erhalten Ihre geleisteten Zahlungen abzüglich der jeweils fälligen Reiserücktrittsgebühr zurück. Maßgeblich ist der Eingang der möglichst schriftlichen Rücktrittserklärung.
Unsere Reiserücktrittsgebühren betragen:
· bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis, mindestens 50 Euro
· 29 Tage - 15 Tage vor Reisebeginn: 30 % vom Reisepreis
· 14 Tage - 8 Tage vor Reisebeginn: 50 % vom Reisepreis
· 7 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 % vom Reisepreis
· am Anreisetag oder bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises.
Unsere Reiserücktrittsgebühren für unsere Schiffsreisen betragen:
· bis 85 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises, mind. 50 Euro
· bis 43 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
· bis 29 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
· bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
· am Anreisetag oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises
Selbstverständlich können Sie jederzeit den Nachweis führen, dass uns geringere Kosten als die genannten Pauschalen entstanden sind. Bei gleichbleibender Zimmerverteilung kann sich jeder Reiseteilnehmer jederzeit durch einen Dritten ersetzen lassen. Für sonstige Umbuchungen, falls durchführbar, müssen wir bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 Euro, danach mindestens 100 Euro berechnen.
Sollte die Mindesteilnehmerzahl für eine Reise nicht erreicht werden, so können wir bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, solche Buchungen erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung oder Schäden. Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck haften wir, wenn der Schaden durch uns verursacht und uns unverzüglich angezeigt wurde, bis zu einer Höhe von 500,- Euro. Kleinere Kratzer an Koffern, gerissene Tragegriffe und beschädigte Rollen sind von jedweder Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsübernahme erfolgt mit dem Einladen des Gepäcks. Nach Ablieferung im Hotel geht sie gemäß § 701 BGB auf den Hotelier über.
Mitwirkung
Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist daher Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Vorausgesetzt wird bei Radreisen, dass Sie ein Fahrrad im Straßenverkehr und auf Feldwegen bei jeder Witterung beherrschen. Bei der Übernahme von Mieträdern haben Sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Räder zu überzeugen, insbesondere der Bremsen und des Lichtes. Sie sind verantwortlich
für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen im In- und Ausland, im Besonderen der Vorschriften
über Reisedokumente und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Bei Gepäcktransport muss das Reisegepäck unverschlossen bleiben, um eine Kontrolle durch den Zoll zu ermöglichen. Sollte das Gepäck durchsucht werden, werden wir Sie am Zielort davon unterrichten. Bei Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und uns Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Sorgfaltspflichten
Während der Dauer der Reise haften Sie für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung. Bei geführten Touren gilt dies nur, wenn Sie sich von der Gruppe entfernt haben, Anweisungen der Reiseleitung missachten oder den Schaden oder Verlust fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführen. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht,
können Sie Abhilfe verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels bei uns oder der von uns eingesetzten Reiseleitung, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass wir den Reisemangel nicht zu vertreten haben.
Verjährung
Ansprüche an uns müssen innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßen Ende der Reise möglichst schriftlich an uns gestellt werden, es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist schuldlos gehindert oder es handelt sich um Personenschäden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise, wobei schwebende Verhandlungen eine Hemmung der Frist bewirken. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz, ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflicht- Versicherungen.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Konstanz.
Veranstalter
Radweg-Reisen GmbH
Geschäftsführer: Simon Mink und Peter Schuck
Amtsgericht Freiburg HRB: 38 1878
St.-Nr.: 09069/01933
Fritz-Arnold Straße 16 a
78467 Konstanz
Tel: +49 (0) 7531 / 81 99 3-0
Fax: +49 (0) 7531 / 81 99 3-66
